Information und Beratung zum Thema Pflegeversicherung

Information und Beratung zum Thema Pflegeversicherung

Unter anderem haben Personen mit festgestellter erheblicher eingeschränkter Alltagkompetenz (z.B. wegen einer geistigen Behinderung) ohne Pflegestufe erstmals einen Anspruch auf Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld, Leistungen der Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Gerne beraten Sie unsere Offenen Hilfen auch persönlich und vor Ort!

Die Kontaktdaten unserer Offenen Hilfen finden Sie hier »